Spielmobil

 

Die UN-Kinderrechtskonvention hat das „Recht auf Spiel, Freizeit und Kultur“ für alle Kinder festgeschrieben.

 

Dieses „Recht auf Spiel“ gilt es zu beachten und zu verwirklichen, wo auch immer.

Wichtige Information: Das Spielmobil steht nicht zum Verleih zur Verfügung.