Die UN-Kinderrechtskonvention hat das „Recht auf Spiel, Freizeit und Kultur“ für alle Kinder festgeschrieben.
Dieses „Recht auf Spiel“ gilt es zu beachten und zu verwirklichen, wo auch immer.
Am Donnerstag, 17. Juli und Montag, 28. Juli kommt es aufgrund einer Baustelle in der Parkstraße zu einer Planänderung. Statt der Grundschule Brügge wird der Spielplatz Gevelndorf Ulmenweg angefahren.
Wichtige Information: Das Spielmobil steht nicht zum Verleih zur Verfügung.